Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB’s)
Stand: 15.06.2022
# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Heimattörtchen, vertreten durch Christian Müller, Wagnerstraße 23, 77815 Bühl-Balzhofen, Telefon 0176 34509015, Mail info@heimattoertchen.de (im Folgenden kurz Heimattörtchen) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Im Falle von leicht verderblichen Waren ist dieses Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §312g II Nr. 2 BGB ausgeschlossen.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Heimattörtchen, stellen lediglich ein Angebot an Heimattörtchen zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Heimattörtchen.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Heimattörtchen mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
§ 2. Lieferung
2.1 Heimattörtchen liefert ab Produktionsstätte an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. bei Abholung durch den Kunden auf den Kunden über.
Die Lieferkosten berechnen sich nach der Entfernung (verkehrsgünstigste Strecke) zwischen o.g. Betriebsadresse und dem vereinbarten Lieferort und werden nach Kilometern (Hin- und Rückweg) berechnet. Der aktuell gültige Kilometersatz wird auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnung ausgewiesen.
§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. Verpackung und Transportkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UstG.
3.2 Zahlungen sind zehn Tage nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Heimattörtchen behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen. Die Zahlung hat per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug behält sich Heimattörtchen vor, die überfällige Zahlung anzumahnen und eine Mahngebühr i.H.v. 5€ pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Heimattörtchen (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
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Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Heimattörtchen bis zur Erfüllung sämtlicher Heimattörtchen gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
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Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Heimattörtchen erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
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Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
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Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Heimattörtchen, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Heimattörtchen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Heimattörtchen unverzüglich zu benachrichtigen.
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Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Heimattörtchen ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an Heimattörtchen abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
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Auf Verlangen von Heimattörtchen hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Heimattörtchen die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Heimattörtchen wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Heimattörtchen freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Heimattörtchen über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Austauschs der mangelhaften Sache durch die mangelfreie Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
§ 5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Heimattörtchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Heimattörtchen dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# ALLGEMEINE LIEFER- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter §3 dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von Heimattörtchen schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Leistung nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Leistung nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Leistung, dass die zu erwartenden Kosten der Leistung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ware, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind 10 Tage nach Abnahme und Rechnungserhalt rein netto fällig. Heimattörtchen kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Lieferbedingungen und die Sicherheit am Ort der Anlieferung zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse für die Anlieferung und Aufstellung der Leistung auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Aufstellung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Heimattörtchen berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Lieferung und Leistung
5.1 Die Angaben von Heimattörtchen über Herstellungs- und Lieferfristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Rohstoffen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Lieferung und Leistung, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Ware ohne Abnahme in Gebrauch genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von einem Werktag nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Offenburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Heimattörtchen ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Heimattörtchen und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.